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EuGH entscheidet über weltweite Auslistung von Links

Wie steht es um das Recht auf Vergessenwerden

Reicht das europäische Recht auf Vergessenwerden bis in den letzten Winkel dieser Erde? Der französische Staatsrat lässt nun den EuGH über den Streit mit Google entscheiden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll über die Reichweite des von ihm selbst formulierten Rechts auf die Auslistung von Links bei Suchergebnissen entscheiden. Im Streit zwischen der französischen Datenschutzbehörde CNIL und dem Suchmaschinenkonzern Google hat das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs, der Staatsrat, entsprechende Fragen zur Vorabentscheidung an das höchste EU-Gericht verwiesen. Dabei geht es darum, ob von EU-Bürgern beanstandete Links nicht nur innerhalb der EU, sondern auch weltweit nicht mehr bei bestimmten Suchanfragen angezeigt werden dürfen.

Recht auf Vergessenwerden: EuGH entscheidet über weltweite Auslistung von Links

Reicht das europäische Recht auf Vergessenwerden bis in den letzten Winkel dieser Erde? Der französische Staatsrat lässt nun den EuGH über den Streit mit Google entscheiden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll über die Reichweite des von ihm selbst formulierten Rechts auf die Auslistung von Links bei Suchergebnissen entscheiden. Im Streit zwischen der französischen Datenschutzbehörde CNIL und dem Suchmaschinenkonzern Google hat das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs, der Staatsrat, entsprechende Fragen zur Vorabentscheidung an das höchste EU-Gericht verwiesen. Dabei geht es darum, ob von EU-Bürgern beanstandete Links nicht nur innerhalb der EU, sondern auch weltweit nicht mehr bei bestimmten Suchanfragen angezeigt werden dürfen.

 

Die Frage, ob das sogenannte Recht auf Auslistung auch außerhalb des territorialen Gebiets der Europäischen Union anzuwenden sei, stelle eine „ernsthafte Schwierigkeit“ bei der Interpretation der EU-Gesetze dar, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Der Staatsrat sei daher nicht in der Lage, im Streit zwischen Google und der CNIL ein Urteil zu fällen, ohne den EuGH vorab dazu befragt zu haben.

 

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